Moin zusammen,
soweit bekannt ist muss ja ein 5-Meter Abstand zwischen den Gebäuden auf den einzelnen Parzellen
bestehen. Wie sieht das aber mit einem PKW oder Wohnmobil aus, die nicht permanent auf der
Parzelle stehen?
Des öfteren sieht man zwischen den Mobilheimen eine Auffahrt für einen Pkw, der nicht den fünf
Meter Abstand zum benachbarten Objekt einhält.
Ein Mobilheim ist ja im Moment des Aufstellen immobil, ebenso z. B. ein Geräteschuppen.
Ist die gesetzliche Definition für einen PKW oder Wohnmobil anders, so dass die 5 Meter-Regel evtl.
für beide nicht gilt?
Gruß
Mobilius