Campingplatzbetreiber weigert sich die geeichte Zähler zu installieren zwecks abrechnung
Hoffe auf hilfreiche antworten
lg Silent
Campingplatzbetreiber weigert sich die geeichte Zähler zu installieren zwecks abrechnung
Hoffe auf hilfreiche antworten
lg Silent
sorry meinst du der Campingplatzbetreiber tauscht alle paar Jahre alle Wasseruhren aus weil die Eichung gilt nur für eine begrenzte Zeit wer soll das bez. . Ich glaube nicht das die Wasseruhren plötzlich das doppelte messen
Der Betreiber ist eigentlich der Hauptabnehmer für Strom und Wasser, jedes Mobilheim ist nur ein " Unterverbraucher " er muß daher keine " Geeichten Zwischenzähler " einbauen.
LG
Der Betreiber ist eigentlich der Hauptabnehmer für Strom und Wasser, jedes Mobilheim ist nur ein " Unterverbraucher " er muß daher keine " Geeichten Zwischenzähler " einbauen.
Sehe ich genau so. Ist genau so wie in einem Mehrfamilienhaus.
Hallo
Der Campingplatzbetreiber wird für die Hauptwasserleitung also Einspeisung des Versorgers eine geeichte Wasseruhr haben , das gilt auch für die Hauptstromleitung und Gasleitung des Versorgers ....für alle Versorgungsleitungen die für die CP-Parzellen bestimmt sind ....wie (Wasserleitungen/Abwasserleitungen/Stromleitungen,wenn vorhanden Gasringleitungen) unterliegen einzig und alleine dem CP-Betreiber und er ist nicht verpflichtet geeichte "Uhren" zu verbauen .
Ist vielleicht auch eine Kostenfrage, ein geeichter Stromzähler kostet 30€ , ein nicht-geeichter kostet 5€ .
Und die Eichung ist 8 Jahre gültig , dann muß ein neuer eingebaut werden.
LG
Ist vielleicht auch eine Kostenfrage, ein geeichter Stromzähler kostet 30€ , ein nicht-geeichter kostet 5€ .
Und die Eichung ist 8 Jahre gültig , dann muß ein neuer eingebaut werden.
LG
So ist es , denn bei Beispielsweise 350 Stellplätzen würde eine immense Summe für geeichte Zähler anfallen und das gilt auch für die einzelnen Stromzähler der Parzellen
der nicht geeichte Zähler muss ja auch nicht vorgehen er kann auch nachgehen.
Und ob der nun 1/10 kWh mehr oder weniger anzeigt wäre mir egal.
Ich hatte im MH mal einen geeichten eingebaut ( der natürlich nicht die Verluste die aufgrund der Kabellänge entstehen berücksichtigt) und es kam hin
Liebe Campingfreunde,
danke für eure Rückmeldungen, doch ich teile eure Meinungen nicht. Bei einem Strompreis von 0,60€ pro KW/h möchte ich schon eine genaue Abrechnung meines Verbrauches. Zudem Verdient der CP-Betreiber mit dem Strom, da er ihn mir verkauft, Geld. Klar er hat auch kosten damit. Aber lt Eichgesetz Paragraph 25 ist er dadurch verpflichtet geeichte Zähler zur Stromabgabe zu installieren.
gespannt auf eure Meinung
viele Grüße
Hallo @Silentdamon
Ich habe im Netz mal etwas recherchiert und jetzt muß ich dir Recht einräumen was die geeichten Zähler in Deutschland bzw. auf den Campingplätzen / Kleingartenvereinen betrifft , in unseren Nachbarländern mag das eventuell etwas anders sein ...genau wissen tue ich das aber auch nicht genau,sorry !
Ich sende dir mal einen Link per PN
Jetzt mal zur Klarstellung, was geeichte Zähler bedeuten:
Zum einen werden die Zähler hergestellt und vom Hersteller geprüft. Diese Zähler müssen von Haus aus den Klassifizierungen entsprechen, zu denen sie in den Verkehr gebracht werden sollen.
Eichen heißt hier nur, dass diese Zähler von unabhängiger Stelle aus geprüft werden, ob sie die Daten einhalten.
Doch geeicht wird nicht jeder Zähler einzeln. Es werden Stichproben aus einer Serie durchgeführt und wenn keine Abweichung auftritt, die Eichdauer verlängert.
Niemand kann auch garantieren, dass eine kurze Zeit nach der Eichung kein Gerätefehler auftritt.
Aber auch ein neuer Zähler garantiert keinen korrekten Zählerlauf, wenn nicht jedes Exemplar einer Serie extra geeicht wird, Wobei "eichen" eigentlich "überprüfen" heißen sollte.
Also heißt es nur: Wenn eine Eichplakette auf dem Zähler vorhanden ist, wurde nach der Herstellerprüfung nochmal überprüft, ob der Zähler die geforderten Daten einhält. Sollte er, da er sonst gar nicht in den Verkehr gelangen dürften.
Man kann also ganz beruhigt sein, auch wenn keine Eichplakette vorhanden ist. Denn ein geeichter Zähler kann genau so gut falsch zählen, wenn er einen Defekt hat.
Hallo Bernhard!
Da dies ein Thema von allgemeinem Interesse ist, könntest Du die Quelle für Deine Information nicht öffentlich nennen?
Und die Eichung ist 8 Jahre gültig , dann muß ein neuer eingebaut werden.
Nicht ganz richtig: 16 Jahre für Zähler mit Läuferscheibe, 8 Jahre für elektronische.
Im Übrigen muss man auch folgendes berücksichtigen.
Jeder Meßgerät hat einen Fehler (Fehlmessung). Dieser Fehler beträgt einen Prozentsatz vom Meßbereichsendwert.
Die Verkehrfehlergrenzen für Gas- und Elektrizitätszähler betragen das Doppelte der Eichfehlergrenzen. Die Fehlergrenzen sind die zulässigen Höchstwerte für positive oder negative Abweichungen vom richtigen Wert.
Somit können auch zwei verschiedene geeichte Zähler bis zu +/-10% (Zähler der Klasse A) Abweichungen haben. Im schlechtesten Fall also 20% Abweichung untereinander.
Meine Frage: was nützt mir dann Forderung nach einer Eichung?
Nabend @all
Da wir ja nicht direkt verlinken dürfen kann jeder der den Link haben möchte hier posten und dann sende ich den Link per PN
das einzige was eine geeichter Zähler bringt ist die Kündigung der Pazelle
Nabend @all
Da wir ja nicht direkt verlinken dürfen kann jeder der den Link haben möchte hier posten und dann sende ich den Link per PN
Schreib doch nur den Link Punkt hinten (Also www.xxxx de). Dann ist doch alles ok.
Wobei ich den Sinn der ganzen Geschichte langsam nicht mehr verstehe. Sind meine Ausführungen nicht ausreichend genug?
Schreib doch nur den Link Punkt hinten (Also www.xxxx de). Dann ist doch alles ok.
Wobei ich den Sinn der ganzen Geschichte langsam nicht mehr verstehe. Sind meine Ausführungen nicht ausreichend genug?
Andy, die Ausführungen von dir sind eigentlich Glasklar , aber , manche wollen die Sache "Schwarz auf Weiß" um etwas vorzulegen im Falle eines Falles
Andy, die Ausführungen von dir sind eigentlich Glasklar , aber , manche wollen die Sache "Schwarz auf Weiß" um etwas vorzulegen im Falle eines Falles
Dann sind das aber Menschen, die sind unbedingt mit ihrem Verpächter anlegen wollen und nachher eh den kürzeren ziehen werden.
Also ich zahle gerne das was ich verbrauche, aber wenn, nachweislich, unregelmäßige Abweichungen auftreten und ich zur Kasse gebeten werden soll, wenn der CP diese aber nicht belegen kann, ist es doch mehr wie rechtens das ich mich dagegen wehre. Klar, jeder hat eine andere Perspektive - aber diese ist meine.......
lg
Silent